Informationen für unsere Kunden

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.

Vorsorgemaßnahmen gegen weitere Ausbreitung des Coronavirus

Unsere höchste Priorität ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kunden und Mitarbeiter zu schützen und alles dafür zu tun, die Verbreitung des Virus einzudämmen. Wir unterstützen damit die aktuelle Strategie der Bundesregierung und des Robert Koch-Instituts.

Sicherstellung des Geschäftsbetriebs und der vereinbarten Leistungserbringung

Als Ihr Servicedienstleister hat die DSGF frühzeitig damit begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, die für eine notwendige Pandemie- und Notfallvorsorge erforderlich sind. Alle in der DSGF eingeleiteten Maßnahmen zielen darauf ab, den Geschäftsbetrieb und die vereinbarte Leistungserbringung möglichst ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Eine generelle Absicherung der Produktionen bei Standortschließungen bzw. im Quarantänefall haben wir durch folgende Maßnahmen sichergestellt:

  • Die Technik der virtuellen Fabrik und der damit verbundenen Möglichkeit einer standortübergreifenden Arbeitsweise
  • Bereitstellung von Homeoffice-Möglichkeiten
  • Zusätzliche mobile Zugänge für die Mitarbeiter (bis zu 5.000 Stück innerhalb eines halben Tages)
  • Einschränkung von Dienstreisen und Nutzung unserer Videokonferenz-Technik für Besprechungen
  • Klar geregelte Informationsmaßnahmen und -wege

Information zu Terminen und Veranstaltungen

Den dringenden Aufruf der Regierung, soziale Kontakte auf das Allernotwendigste zu beschränken, nimmt die DSGF sehr ernst. Um Kunden und Mitarbeiter zu schützen, werden Beratungen nur noch digital und telefonisch angeboten, persönliche Gespräche sind nur im absoluten Ausnahmefall möglich.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihren persönlichen Kundenberater, nutzen Sie das Kundenlogin oder unser Kontaktformular. Damit schützen Sie sich und auch unsere Mitarbeiter vor dem Ansteckungsrisiko des Coronavirus.

Aktuelle Meldungen an unsere Mandanten

FAQ

Was Sie über den Umgang der DSGF mit dem Coronavirus wissen müssen.

Ist die DSGF vorbereitet?

Die DSGF hat bereits vor einigen Wochen einen Pandemiestab eingerichtet, in dem sämtliche Informationen rund um eine mögliche Pandemielage gebündelt und sich daraus ergebende Handlungsfelder koordiniert werden. Darüber hinaus hat die DSGF aufgrund der aktuellen Gegebenheiten und der sich zunehmend verändernden Situation gemäß den bestehenden Notfallregelungen vorsorglich den Notfall erklärt. Damit sichert die DSGF ihre Handlungsfähigkeit zu jeder Zeit.

Wie sehen die Notfallpläne aus?

Die DSGF ist weiterhin erreichbar. Die Notfallpläne der DSGF zielen darauf ab, den Geschäftsbetrieb und die vereinbarte Leistungserbringung möglichst ohne Einschränkungen aufrechtzuerhalten. Von besonderer Bedeutung sind dabei die als kritisch und notfallrelevant eingestuften Geschäftsprozesse.

Sind die Standorte der DSGF weiterhin wie gewohnt in Betrieb?

Ja. Aktuell sind alle 17 DSGF- und DSGF.regio-Standorte wie gewohnt in Betrieb.

Sollte es zu Personalengpässen kommen, können die Aufträge oftmals über die virtuelle Fabrik der DSGF neu verteilt und bearbeitet werden. Für den Fall, dass eine Leistungsverlagerung auf andere Standorte oder Mitarbeiter nur bedingt möglich ist, weil beispielsweise zwingend die Tätigkeiten nur an einem Standort ausgeführt werden können oder die Leistungserbringung spezielle Kompetenzen erfordert, setzen wir uns frühzeitig mit den jeweils betroffenen Mandanten in Verbindung.

Was passiert, wenn die DSGF die vereinbarte Leistungserbringung nicht erfüllen kann?

Sobald wir Maßnahmen treffen müssen, die Sie als Mandant direkt betreffen, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.

Wie schützt die DSGF ihre Mitarbeiter?

Aktuell bieten wir unseren Kunden telefonische Beratungen an. Persönliche Gespräche sind nur noch im absoluten Ausnahmefall und unter bestimmten Sicherheitsvoraussetzungen möglich.

Die DSGF verzichtetet aktuell auf Dienstreisen, größere Besprechungen und sonstige Zusammenkünfte, die für das Aufrechterhalten des Geschäftsbetriebs nicht von essenzieller Bedeutung sind.

Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Stelle die Möglichkeit haben, von zu Hause zu arbeiten, dürfen sich in Absprache mit ihrer Führungskraft ins Homeoffice begeben.

Bei aufkommenden Symptomen sind Untersuchungen beim Haus- oder Betriebsarzt vorgesehen.

Außerdem haben wir unsere Mitarbeitenden mit den üblichen Hygieneempfehlungen bei infektiösen Atemwegserkrankungen sensibilisiert, wie z. B. häufiges Händewaschen mit Seife, beim Niesen und Husten Mund und Nase mit der Armbeuge abdecken.

Wer steht bei Fragen zur aktuellen Pandemie- und Notfallvorsorge der DSGF zur Verfügung?

Bei Rückfragen zur aktuellen Pandemie- und Notfallvorsorge wenden Sie sich bitte gern per E-Mail an notfallmanagement@dsgf.de.

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